01.10.2022
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz gilt
ab 1. Oktober 2022 wieder FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen
Siehe hier – Fragen und Antworten - des Bundesgesundheitsministeriums
06.04.2022
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Corona-Beschränkungen werden bundesweit zunehmend aufgehoben.
Für den Nachweis einer Corona-Infektion genügt in Thüringen ein positiver Schnelltest aus einem Testzentrum. Wie es aus dem Gesundheitsministerium am 29. 03.22 heißt, ist ein PCR Test nicht notwendig, um das Ergebnis bestätigen zu lassen – das sei in der Landesverordnung geregelt. Auch beim Arbeitgeber sollte ein solcher zertifizierter Test als Nachweis reichen. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer entsprechenden Bescheinigung vom Gesundheitsamt, kann diese angefordert werden.
Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test besteht aktuell nur noch bei Anordnung des Arztes oder Gesundheitsamts.
PCR Tests werden in unserer Praxis ab sofort nur noch
durchgeführt.
Wir wurden erst kurzfristig über diese Änderungen, die rückwirkend zum 1.4.2022 gelten, informiert und bitten um Verständnis für die kurzfristige Umsetzung.
21.02.2022
Unser Online-Formular für die Covid-Impfung Warteliste wurde aktualisiert. Gern können Sie sich bei Interesse an einer Impfung gegen Covid auf diesem Weg bei uns melden. Ab sofort ist es auch möglich, dass Sie uns den gewünschten Impfstoff mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass Nuvaxovid von Novavax voraussichtlich erst ab Ende März verfügbar sein wird.
06.11.2021
Corona-Impfung
Die Zweitimpfung mit mRNA Impfstoff von BioNTech erfolgt nach aktueller STIKO Empfehlung im Abstand von 3-6 Wochen nach Erstimpfung.
Einzelimpfungen sind aufgrund der vorgegebenen Impstoffmenge in den Vials derzeit nicht möglich. Ein Termin wird daher erst vergeben, wenn an einem Tag mindestens 6 Impfungen durchgeführt werden.
Eine „Auffrischungs-Impfung“ mit mRNA Impfstoff von BioNTech ist außerdem für:
- 1 mal Johnson & Johnson geimpfte im Abstand von mindestens 4 Wochen
- 2 mal Vaxzevria (=Astra Zeneca) geimpfte nach mindestens 6 Monaten
möglich.
06.06.2021
Corona-Impfung für Personen unter 18 Jahren
Werte Patienten,
jüngere Personen haben ein besonders niedriges Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken oder gar zu versterben. Trotzdem können auch sie schwere Verläufe entwickeln.
Da derzeit noch zu wenig Daten im Hinblick auf Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit vorliegen, haben wir entschieden,
keine Impfungen gegen das Coronavirus an Personen unter 18 Jahren durchzuführen.
Sollten Sie an einer Corona-Impfung für Ihr Kind interessiert sein, wenden Sie sich bitte an ein Impfzentrum und vereinbaren dort einen Termin.
05.04.2021
Werte Patienten,
ab dem 7. April 2021 startet die COVID-19-Schutzimpfung in unserer Arztpraxis.
Nach der Coronavirus-Impfverordnung kann sich jede in Deutschland wohnhafte oder tätige Person kostenfrei impfen lassen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung.
Anfangs wird uns voraussichtlich nur eine sehr begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung stehen.
Für die Impfreihenfolge in Arztpraxen ist die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung zu beachten.
Im Ersten Schritt werden wir daher unseren über 80-jährigen Hausbesuchspatienten die Impfung im Hausbesuch, sowie den mobilen über 80-jährigen in einer separaten Impfsprechstunde in unserer Praxis ermöglichen. Wir werden auf die entsprechenden Personengruppen telefonisch zugehen.
Patienten unserer Praxis können sich gern vorab über unser Wartelistenformular für die Impfung anmelden. Wir empfehlen vor allem Patienten unter 60 Jahren sich zeitgleich um einen Termin im Impfzentrum zu bemühen.
17.03.2021
Werte Patienten,
mit Beschluss der Bund-/Länderkonferenz vom 03.03.2021 wurde festgelegt, dass jeder Bürger/jede Bürgerin wöchentlich einen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest hat
Wir weisen darauf hin, dass in unserer Praxis vorerst keine SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests durchgeführt werden können.
Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Saalfeld – Rudolstadt (Fon: 03671 823-674. Fax: 03671 823-688. eMail: gesundheitsamt@kreis-slf.de) und erfragen Sie, wo eine Testung derzeit möglich ist. Laut Medienberichten sei seitens des Gesundheitsamtes eine Rundmail an alle Apotheken im Landkreis herausgegangen, in denen sie als mögliche Testpartner angefragt wurden. Parallel ging die Beauftragung an den Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) heraus. Auch die Kommunen sind angehalten, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen.
Werte Patienten,
angesichts rasant gestiegener Corona Infektionszahlen sehen wir uns zu Ihrem und unserem Schutz gezwungen, unsere bereits seit Mai gültigen Corona Maßnahmen konsequent durchzusetzen.
Ab sofort ist das Betreten unserer Praxis nur noch möglich, wenn Sie im
Vorfeld einen Termin vereinbart haben. (Notfälle sind hiervon ausgenommen)
Zu Ihrem Termin nutzen Sie die Klingel am Haupteingang
und warten die Weisungen des Praxispersonals ab.
(Gegebenenfalls kann am Haupteingang eine Messung der Körpertemperatur erfolgen)
Infektsprechstunde (NUR MIT TERMIN):
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 - 18:00 Uhr
- Telefonisch auf den Anrufbeantworter sprechen
-
Vordruckformular ausdrucken, ausfüllen und in den Briefkasten einwerfen, oder per Email oder Fax übermitteln
- Nutzung unseres Onlineformulars ->
www.hausarztpraxis-graefenthal.de/rezepte
Die Rezepte können am nächsten Tag auf Wunsch in einer Apotheke Ihrer Wahl (bei Apotheken außerhalb von Gräfenthal und Probstzella muss ein frankierter Rückumschlag hinterlegt werden), oder im Vorraum unserer Praxis (vorzugsweise von 12.00 – 13.30 Uhr, oder im Rahmen unserer Nachmittagssprechstunde) abgeholt werden. Sofern noch nicht geschehen, erfolgt das Einlesen Ihrer Chipkarte ebenfalls am Haupteingang durch unser Praxispersonal.